2.3 Arten der Kreditinstitute

Großbanken

Zu den Großbanken gehören die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG und die Commerzbank AG. Sie werden auch als Filialinstitute bezeichnet, da sie innerhalb des Bundesgebietes ein weitverzweigtes Netz von Filialen unterhalten.

Die Großbanken werden, wie schon aus der Firmierung hervorgeht, in der Rechtsform derAktiengesellschaft betrieben. Sie entwickelten sich mit der zunehmenden Industrialisierung und dem einhergehenden Anwachsen des Kapitalbedarfs aus einer Vielzahl kleiner Banken. Die Rechtsform der AG ermöglicht es ihnen, durch Ausgabe von Aktien die für den Umfang der Geschäfte und die zur Deckung des Kapitalbedarfs der Großwirtschaft erforderlichen Mittel zu beschaffen. Sie betreiben alle Bankgeschäfte.

Privatbankierfirmen

Zu den Privatbankiers rechnen alle Kreditinstitute, die von Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften geführtwerden. Sie betreiben alle Bankgeschäfte. Oftmals liegt der Schwerpunkt auf besonderen Geschäften, z.B. im Außenhandel, im Wertpapiergeschäft, in der Vermögensverwaltung oder in der Finanzierung bestimmter Wirtschaftszweige.

Sparkassen

Grundlage der Geschäftstätigkeit der Sparkassen sind die Sparkassengesetze der Bundesländer und die Sparkassensatzungen (Grundlage; Mustersatzungen). Im Vordergrund steht nach wie vor die Förderung und Pflege des Sparens (Sparerziehung, Kleinsparen: Schulsparen, Vereinssparen u.a.). Bei der Kreditgewährung sollen die Bedürfnisse der örtlichen Wirtschaft besondere Berücksichtigung finden, insbesondere durch die Bereitstellung von Krediten an den Mittelstand und an wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise.

Im übrigen werden alle Bankgeschäfte betrieben, die die Satzungen zulassen. Nicht in der Satzung aufgeführte Geschäfte sind untersagt. Besondere Anlagevorschriften tragen dem Gedanken der Sicherheit Rechnung (z.B. eigene Beteiligungen sind untersagt oder nur begrenzt gestattet).

Gepflegt wird auch der Realkredit, ein langfristiger Darlehenskredit, der durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert ist, und der Kommunalkredit. Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute mit Ausnahme der noch bestehenden freien Sparkassen (z.B. Hamburger Sparkasse von 1827),

Kommunale Sparkassen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts. Ihre Tätigkeit erstreckte sich vornehmlich auf die Förderung des Spargedankens. Die Träger - die Kommunen - gewährleisten mit ihrer Haftung (Gewährträgerhaftung) die sichere Anlage von Spargeldern.

Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken oder Kreditgenossenschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, die sich das Ziel gesetzt haben, den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder zu fördern. Sie treten gewöhnlich unter dem Namen „Volksbank" „Raiffeisenbank" oder „Spar- und Darlehenskasse" auf. Ihre Rechtsform ist die der eingetragenen Genossenschaft (eG).

Die ländlichen Kreditgenossenschaften haben einen geschäftlichen Schwerpunkt in der Versorgung ländlicher Betriebe mit Krediten aller Art und mit sonstigen Bankleistungen

Realkreditinstitute

Realkreditinstitute werden als private (in der Form einer Aktiengesellschaft) oder als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute betrieben.

Ihre Geschäftstätigkeit ist auf das langfristige Kreditgeschäft festgelegt. Die Kredite werden als Hypothekendarlehen und Kommunaldarlehen gewährt. Die Mittel zur Kreditgewährung beschaffen sich die Realkreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen. Sie dürfen darüber hinaus weitere risikolose Geschäfte abschließen. Ausgenommen von der Beschränkung auf das langfristige Kreditgeschäft sind lediglich einige gemischte Hypothekenbanken (z.B. die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank), die bei Inkrafttreten des Hypothekenbankgesetzes bereits bestanden. Ihnen ist auch das kurzfristige Kreditgeschäft erlaubt.

 

Zentralkreditinstitute

 

Die Girozentralen bezeichnet man als die Zentralbanken der öffentlich-rechtlichen Sparkassen.

In der Bundesrepublik bestehen z.Z. 12 regionale „Stamm"-Girozentralen mit 16 von ihnen abhängigen „Bezirks"-Girozentralen und Zweigstellen.

Das Zentralinstitut der regionalen Girozentralen ist die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank, Frankfurt am Main.

Die Girozentralen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Staates.

Genossenschaftliche Zentralbanken. Als Spitzeninstitute der Genossenschaftsbanken füngieren die genossenschaftlichen Zentralbanken. Sie werden in der Rechtsform der AG betrieben (Ausnahme; Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG).

Ihre Aufgaben sind u.a.;

•.Geldausgleich zwischen den angeschlossenen Genossenschaftsbanken, •.Kreditgewährung an die Mitglieder,

•.Vermittlung im bargeldlosen Zahlungsverkehr,

• Durchführung von Dienstleistungsgeschäften im Effekten- u. Außenhandelsverkehr,

• Mindestreservehaltung für einen Teil der Mitgliedsgenossenschaften.

Das Spitzeninstitut des gesamten Genossenschaftsbereichs ist die Deutsche Genossenschaftsbank

Sonstige Kreditinstitute

 

DieTeilzahlungsbanken sind private Kreditinstitute. Sie widmen sich in erster Linie dem Konsumentenkredit.

Die Kapitalanlagegesellschaften (Investmentgesellschaften) können als GmbH oder AG geführtwerden. In Deutschland ist ausschließlich die Form der GmbH üblich. Sie bieten durch Ausgabe von Investment-Anteilen die Möglichkeit, auch kleinere Sparbeträge in Form von Wertpapieren anzulegen.

Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Banken ,die z.B. als Hausbanken eines bestimmten Wirtschaftsunternehmens (Grundig Bank GmbH) arbeiten oder bestimmten Bevölkerungsgruppen (Beamtenbank) dienen. Zu erwähnen sind auch jene Kreditinstitute, die sich spezielle Aufgaben gestellt haben:

• Industriekreditbank AG (Düsseldorf). Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen mit mittel- und langfristigen Investitionskrediten.

• Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (Frankfurt). Durchführung mittel- und langfristiger Exportfinanzierungen.

• Privatdiskont AG (Frankfurt). An- und Verkauf von Privatdiskonten (Bankakzepte, die der Finanzierung von Import-, Export- und Transitgeschäften dienen).

• Kreditanstalt für Wiederaufbau (Frankfurt). Bereitstellung von mittel- und langfristigen Investitionskrediten (ursprünglich) für den Wiederaufbau der Wirtschaft, für den Export und für Kredite im Rahmen der Entwicklungshilfe.

• Die Deutsche Ausglelchsbank (Bonn) ist ein staatliches Förderinstitut (Anstalt des öffentlichen Rechts). Die Bank finanziert Maßnahmen des Bundes: l. im wirtschaftsfördernden Bereich, insbesondere für den gewerblichen Mittelstand und die Freien Berufe (u.a. Existenzgründungsförderung), 2. im sozialen Bereich, 3. im Bereich des Umweltschutzes (u.a. Abfallwirtschaftsprogramm), 4. zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den zweiten Weltkrieg und seine Folgen betroffenen Personen sowie heimatloser Ausländer und ausländischer Flüchtlinge; die Bank wird ferner tätig im Rahmen des Lastenausgleichs.

• Dentscher Kassenverein AG, Frankfurt. Durchführung der Sammelverwahrung von Wertpapieren und des Effektengiroverkehrs (WSB - Wertpapiersammeibank). Kunden sind lediglich Kreditinstitute. Niederlassungen des Deutschen Kassenvereins sind in München, Berlin, Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf.

• Dentsche Bau- und Bodenbank AG (Frankfurt). Weiterleitung öffentlicher Mittel an die Bauwirtschaft.

• Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank AG (Frankfurt). Hausbank der Bundesbahn (Frachtenstundung).


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