Plan des Referats:

 

1Einleitungswort.

 

2 Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland.

 

2.1 Einteilung der Kreditinstitute.

2.2 Aufgabe der Kreditinstitute in der Wirtschaft.

2.3 Arten der Kreditinstitute.

3 Kreditwesengesetz

 

3.1 Ziele des KWG

3.2 Kreditinstitute nach dem KWG

3.3 Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

4 Sparkasse Worms.

 

4.1Geschäftsentwicklung.

4.2 Passiv- und Aktivgeschäfte.

4.3Dienstleistungsgeschäft/Kundenservice.

4.4Der Euro

1 Einleitungswort.

 

Der Übergang unseres Landes zu dem freien Markt war ein Zeugnis von den immer wieder zunehmenden Prozessen der Globalisierung der Weltwirtschaft.Die Einführung von dem Euro näherte einen Tag, wenn es möglich wird, über einen Weltmarkt und eine Währung zu sprechen. In diesem Sinne steht vor uns die Aufgabe der erfolgreichen Integration in die Weltwirtschaft. Dieser Weg scheint dornenreich zu sein: niemand wird genau prognostizieren, wie die Wirtschaftslage in zwei-drei Jahren wird. Die Aufgabe der Wirtschaftswissenschaftler ist die Untersuchung der Systemunterschiede, was den Prozess der Integrierung optimieren lässt.

Das Bankensystem ist aus dem Wirtschaftssystem nicht mehr wegzudenken. Als auch Kreditinstitute sind die wichtigen Bestandteile dieser marktrelevantesten Systeme.

Dieses Referat ist ein Versuch einen detaillierten Überblick über das Bankensystem Deutschlands zu geben.

Es enthält die notwendigen Grundinformationen über das Bankensystem Deutschlands, bietet darüber hinaus die Möglichkeit die Frage zu recherchieren. Gemäß dem obengeführten Plan werden die Grundpunkte des Themas betrachtet. Der zweite und der dritte Teile beinhalten den theoretischen Stoff, der vierte Teil bietet die Informationen über die in der Wircklichkeit existierende Geldanstalt -Sparkasse Worms. Die aktuellen Informationen wurden aus dem Geschäftsbericht 1999 der Kasse entnommen.

Wenn das vorliegende Referat den detaillierten Überblick über das Funktionieren der Kreditinstitute Deutschlands bietet, so scheint die Aufgabe erfüllt zu werden.

2 Kreditinstitute in der Bundesrepublik Deutschland.

 

2.1 Einteilung der Kreditinstitute.

Kreditinstitute können nach verschiedenen Merkmalen eingeteilt werden. Geht man vom Urnfang der betriebenen Geschäfte aus, kann man sprechen von

• Universalbanken • Spezialbanken
Kreditinstitute, die in einem Hause das Einlagen- und Kreditgeschäft und das gesamte Wertpapiergeschäft tätigen. Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben und Geschäfte.

Nach der Rechtstoirn unterscheidet man:

1Privatbankierfirmen.

2Kapitalgesellschaften.

3Kreditgenossenschaften.

4Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute

Zu der Gruppe der Privatbankierfirmen rechnet man alle Kreditinstitute in der Rechtsform des Einzelunternehmers, der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgeselschaft.Zu den Kapitalgesellschaften gehören die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft betriebenen Aktienbanken (z.B.Großbanken, Realkreditinatitute, Regionalbanken) und die Kreditinstitute, die die Rechtsform einer GmbH gewählt haben.

Die Kreditgenossenschaften haben die Rechtsform einer Genossenschaft (eG).

Die Rechtsstellung der bisher genannten Kreditinstitute wird durch die Vorschriften des Privatrechts (Bürgerliches Recht/Handelsrecht) bestimmt.

Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute unterliegen dem öffentlichen Recht.Der Grund ist, dass sie von Trägern öffentlicher Gewalt (Staat, Länder, Gemeinden) verwaltet werden oder ihnen die Eigenschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts verliehen worden ist.

Die Deutsche Bundesbank unterscheidet in ihrer Statistik folgende Bankengruppen:

• Kreditbanken 23,27%:

a.Gro­­­ßnbanken- (Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank) 8,77%,

b.Regionalbanken- (sind nur in einem Gebiet bestimmten Gebiet vertretten) und sonstige Kreditbanken (z.B. Haus-und Branchebanken) 11,22%,

c.Privatbankiers 1,47%,

d.Zweiganstalten ausländischer Banken 1,81%,

• Realkreditinstitute 14,11%,

a.Private Hypothekenbanken 9,06%,

b.Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten 5,05%.

(Zahlen: Geschäftsvolumen in % aller Bankengruppen, Stand 1987)

Die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten kann nach unterschiedlichen Prinzipien erfolgen.Ihr Ziel kann die Gewinnmaximierung sein (handeln nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip), oder sie handeln nach dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip (z.B. Kostendeckung), d.h., der Nutzen der Allgemeinheit steht im Vordergrund. Eine Sonderstellung nehmen die Genossenschaften ein, die den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitgliedern fördern wollen.

 

2.2Aufgaben der Kreditinstitute in der Wirtschaft.

 

 Kreditinstitute sind Dienstleistungsbetriebe, die in der Volkswirtschaft bestimmte Aufgaben übernommen haben. Da die Kreditinstitute im „Geldstrom" der Wirtschaft stehen, sind alle ihre Aufgaben eng mit dem Geld verknüpft.

Zahlungsverkehr. Dem Güterstrom in der Wirtschaft folgt ein entsprechender Strom von Zahlungen. Die Warenlieferungen und Leistungen der Wirtschaftsbetriebe müssen von den Empfängern bezahlt werden. Die Kreditinstitute ermöglichen durch ihre Einrichtungen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Im Barzahlungsverkehr übernehmen die Banken einen Teil der Kassenhaltung für ihre Kunden. Alle freien Geldbeträge können diese bei der Bank einzahlen, wo sie sicher und zinsbringend aufbewahrt und bei Bedarf abgehoben werden können. Für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen bei den Kreditinstituten besondere Abteilungen, deren Erfahrungen der Bankkunde nutzen kann. Über Korrespondenzbanken im Ausland können auch ausländische Zahlungsempfänger erreicht werden.

Sammlung von Einlagen. Arbeitsteilung und Massenproduktion der modernen Wirtschaft bringen für die Kreditinstitute besondere Aufgaben mit sich. Sie müssen den großen Kapitalbedarf (Kapital = Mittel für den Kauf von Maschinen, Einrichtungen, Werkzeugen usw.) der Wirtschaft decken helfen. Deshalb sammeln die Banken freie Gelder von Privatleuten und Wirtschaftsunternehmen und übernehmen sie als Einlagen. Der Einleger wird zum Darlehensgeber, zum Gläubiger des Kreditinstituts.

Kreditgewährung. Die Kreditinstitute müssen ihren Einlegern Zinsen zahlen, sie müssen aber auch die Kosten ihres Geschäftsbetriebes decken, und sie wollen in der Regel auch Gewinn erzielen. Das zwingt sie dazu, die hereingenommenen Einlagen auszuleihen. Sie gewähren Kredite an die Wirtschaft und erfüllen damit eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe. Sie leiten die Kredite an die Stellen der Wirtschaft, an denen sie am nötigsten gebraucht werden. Der Kreditnehmer kann mit ihrer Hilfe mehr Waren einkaufen, neue Maschinen anschaffen und mehr Güter auf den Markt bringen.Bei der Geldannahme und -abgabe erfüllen die Kreditinstitute drei Funktionen:

• Ballungsfunktion- Sammlung von kleinen und großen Einlagen.Ausgabe auch in Form von großen Krediten.

• Vertrauensfunktion- Das Vertrauen der Geldgeber in die Kreditinstitute ist Voraussetzung für die Wahrnehmung der Ballungsfunktion.

• Fristenverlängerungsfunktion-Rückzahlungsfristen von Einlagen und Krediten stimmen häufig nicht überein, weil Kreditinstitute Kredite länger ausleihen, als die Einlagedauer beträgt.

Wertpapierverkehr. Die moderne Wirtschaft hat spezielle Formen der Kapitalbeschaffung entwickelt. Die Großunternehmen der Industrie benötigen z.B. große Kapitalien. Man versucht deshalb, durch Ausgabe von Wertpapieren eine Vielzahl von Kapitalgebern heranzuziehen. Bei der Neuausgabe (Emission) von Wertpapieren, beim Handel von im Umlauf befindlichen Wertpapieren und bei ihrer Aufbewahrung und Verwaltung werden die Kreditinstitute eingeschaltet.


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